Wer mit Eigentum arbeitet, das Kuba nach 1959 enteignet hat, kann in den USA verklagt werden, auch als europäische Firma. Zwei Urteile des Supreme Court haben solche Klagen 2026 erleichtert. Dieser Artikel erklärt, was sich geändert hat, wer klagt, was die EU-Abwehrverordnung schützt und was nicht.
Worum es geht
Nach der Revolution enteignete die kubanische Regierung 1959 und 1960 Unternehmen, Häfen, Hotels und Grundbesitz, darunter Eigentum von US-Bürgern und US-Firmen, ohne Entschädigung zu zahlen. Eine Kommission der US-Regierung prüfte die Ansprüche von 1965 bis 1972 und erkannte 5.911 als berechtigt an, mit einem Grundbetrag von über 1,8 Milliarden US-Dollar ohne Zinsen.
Das Helms-Burton-Gesetz von 1996 gibt diesen Anspruchsinhabern in Titel III ein zusätzliches Mittel: Sie dürfen vor US-Gerichten jeden verklagen, der mit dem enteigneten Eigentum „handelt“, also es nutzt, kauft, verkauft oder davon profitiert. Das kann ein Hotelbetreiber in Varadero sein, eine Reederei, die einen enteigneten Hafen anläuft, oder eine Bank, die solche Geschäfte finanziert. Weil das Gesetz auch Firmen aus Drittstaaten erfasst, setzten alle US-Präsidenten Titel III seit 1996 immer wieder aus. Am 2. Mai 2019 endete die Aussetzung.
Die Klagen seit 2019
Eine amtliche Zählung der Klagen gibt es nicht. Nach der Kanzlei Arnold & Porter waren bis Mai 2021 rund 40 Klagen eingereicht; 17 waren ganz beendet, 5 durch Rücknahme und 12 durch das Gericht. Die Nachrichtenagentur Reuters nennt im Juni 2026 ebenfalls etwa 40 Klagen aus den Jahren 2019 und 2020; die meisten seien aus Gründen der Zuständigkeit oder des Verfahrens abgewiesen worden. Unter den Beklagten standen auch europäische Firmen, etwa die spanische Hotelkette Iberostar, der französische Getränkekonzern Pernod Ricard, gegen den die Klage mangels Zuständigkeit abgewiesen wurde, und die französischen Banken Société Générale und BNP Paribas.
Für europäische Firmen wichtig ist ein Urteil des Berufungsgerichts in Atlanta vom November 2022 im Fall Marti gegen Iberostar. Iberostar hatte sich auf die EU-Abwehrverordnung berufen, die es verbietet, dem Helms-Burton-Gesetz zu folgen. Das Gericht entschied: Die Verordnung bewahrt das Unternehmen nicht davor, sich in den USA verteidigen zu müssen.
- EnteignungenDie kubanische Regierung enteignet Firmen und Grundbesitz, auch von US-Bürgern, ohne Entschädigung.
- Ansprüche anerkanntEine US-Kommission erkennt 5.911 Ansprüche an.
- Helms-Burton-GesetzTitel III schafft ein Klagerecht vor US-Gerichten; alle Präsidenten setzen es bis 2019 aus.
- EU-Abwehrverordnung 2271/96Die EU verbietet, dem Gesetz zu folgen, und erkennt Urteile danach nicht an.
- Titel III in KraftDie Aussetzung endet; in zwei Jahren folgen rund 40 Klagen.
- Marti gegen IberostarDas Berufungsgericht in Atlanta: Die Abwehrverordnung bewahrt eine spanische Hotelkette nicht vor dem Prozess.
- Havana DocksSupreme Court, 8 zu 1: Die Klage gegen vier Reedereien geht weiter.
- Exxon gegen CIMEXSupreme Court, 6 zu 3: keine Immunität für kubanische Staatsfirmen.
- 30 Jahre AbwehrverordnungJahrestag in der Woche „Helfen statt Blockieren“.
Die zwei Urteile von 2026
Havana Docks, 21. Mai 2026. Die Havana Docks Corporation hielt bis zur Enteignung eine Konzession für Kais im Hafen von Havanna. Sie verklagte Carnival, Norwegian, Royal Caribbean und MSC, deren Schiffe die Kais in den Jahren der Öffnung nutzten. Ein Bezirksgericht in Miami sprach ihr insgesamt über 400 Millionen US-Dollar zu, mehr als 100 Millionen je Reederei. Das Berufungsgericht hob das auf: Die Konzession wäre 2004 ohnehin ausgelaufen. Der Supreme Court entschied mit 8 zu 1 Stimmen, Begründung von Richter Thomas: Enteignet worden seien die Kais selbst, nicht nur die Konzession; wer sie nutzt, um zahlende Passagiere an Bord zu nehmen, „handelt“ im Sinne des Gesetzes. Der Fall geht zurück an das Berufungsgericht. Offen sind weitere Einwände der Reedereien. Richterin Sotomayor wies darauf hin, dass ungeklärt sei, ob mehrere Beklagte zusammen mehr zahlen müssen als der Schaden, und ob die Ausnahme für Geschäfte im Rahmen erlaubter Reisen greift, nachdem die US-Regierung die Kreuzfahrten damals genehmigt hatte. Richterin Kagan stimmte dagegen.
Exxon gegen CIMEX, 23. Juni 2026. Exxon verlor 1959 Öl- und Gasanlagen in Kuba, damals mit 70 Millionen US-Dollar bewertet; mit Zinsen beziffert das Unternehmen seinen Anspruch heute auf über eine Milliarde. Beklagt sind kubanische Staatsunternehmen, darunter CIMEX. Ein Berufungsgericht in Washington hatte ihnen 2024 Immunität zugebilligt. Der Supreme Court entschied mit 6 zu 3 Stimmen, Begründung von Richter Kavanaugh: Das Gesetz hebt die Immunität kubanischer Staatsstellen und Staatsunternehmen auf. Auch dieser Fall geht zur Entscheidung über die Haftung zurück.
Zusammen bedeuten die Urteile: Der Begriff „handeln“ ist weit, abgelaufene Rechte schließen eine Klage nicht aus, und kubanische Staatsfirmen können nicht auf Immunität setzen. Für jede Firma, die in Kuba mit Staatsunternehmen und auf enteignetem Grund arbeitet, ist das Risiko gestiegen. Die Höhe möglicher Zahlungen ist nicht entschieden.
Was die Abwehrverordnung bietet
Die EU-Verordnung 2271/96 vom 22. November 1996 wird in der Woche dreißig Jahre alt. Sie gibt europäischen Firmen vier Werkzeuge: Wer durch das Gesetz in seinen wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt ist, muss die Europäische Kommission binnen 30 Tagen informieren (Artikel 2). Urteile nach Titel III werden in der EU weder anerkannt noch vollstreckt (Artikel 4). Es ist verboten, dem Gesetz Folge zu leisten, außer mit Genehmigung der Kommission (Artikel 5). Und wer geschädigt wurde, kann den Ersatz aller Schäden einschließlich der Rechtskosten vom Verursacher in der EU verlangen, auch durch Zugriff auf dessen Vermögen in der EU (Artikel 6). Seit dem Urteil Bank Melli des Gerichtshofs der EU vom 21. Dezember 2021 ist klar, dass das Befolgungsverbot gilt, aber verhältnismäßig angewandt werden muss.
Was die Verordnung nicht kann: einen Prozess in Miami verhindern und Vermögen in den USA schützen. Ein US-Urteil lässt sich dort vollstrecken, wo der Beklagte Vermögen hat. Die Werkzeuge im Einzelnen erklärt „30 Jahre Abwehrverordnung“.
Zwei Seiten, beide ernst genommen
Die Kläger
Familien und Firmen, deren Häuser, Fabriken, Häfen und Grundstücke 1959 und 1960 ohne Entschädigung enteignet wurden. Ihre Ansprüche sind seit über fünfzig Jahren amtlich anerkannt. Titel III gibt ihnen einen Weg vor Gericht.
Die Dritten
Firmen und Reisende, die mit der Enteignung nichts zu tun hatten und nach geltendem Recht ihres Landes mit Kuba Geschäfte machen. Für die EU verletzt die Anwendung auf sie das Völkerrecht; daraus entstand 1996 die Abwehrverordnung.
Für Kuba insgesamt gilt dasselbe: Das US-Embargo, zu dem Titel III gehört, belastet Handel und Versorgung; zugleich zählte Prisoners Defenders unter der kubanischen Führung 1.351 politische Gefangene (September 2026). Beide Hälften stehen in „Kuba: Menschenrechte und politische Gefangene“ und „Kuba 2026 als Fall“.
Dieser Artikel ist eine Information und keine Rechtsberatung. Er stützt sich auf die genannten Quellen; wo Fachleute streiten, nennt er die Positionen mit ihren Trägern. „Helfen statt Blockieren“ ist überparteilich.
Quellen
- Supreme Court of the United States, Docket No. 24-699, Exxon Mobil Corp. v. Corporación Cimex, S.A., judgment 23.6.2026, https://www.supremecourt.gov/docket/docketfiles/html/public/24-699.html
- Reuters via Minnesota Lawyer: US Supreme Court boosts Exxon’s bid to get compensation from Cuba, 23.6.2026, https://minnlawyer.com/2026/06/23/supreme-court-eases-exxon-compensation-cuba/
- Sullivan & Cromwell: Supreme Court Adopts Broad Reading of Key Terms in Title III of the Helms-Burton Act (Havana Docks Corp. v. Royal Caribbean Cruises, No. 24-983), May 2026, https://www.sullcrom.com/insights/memo/2026/May/Supreme-Court-Adopts-Broad-Reading-Key-Terms-Title-III-Helms-Burton-Act
- Spectrum News: Supreme Court sides with Havana Docks, 21.5.2026, https://spectrumlocalnews.com/us/snplus/politics/2026/05/21/supreme-court-sides-with-havana-docks-property-seized-cuban-revolution
- Arnold & Porter: Two Years of Title III Helms-Burton Lawsuits, 10.5.2021, https://www.arnoldporter.com/en/perspectives/advisories/2021/05/two-years-of-title-iii-helmsburton-lawsuits
- US Department of Justice, Foreign Claims Settlement Commission: Cuba claims program (archived page, 2009), https://webarchive.library.unt.edu/web/20090813200144/http://justice.gov/fcsc/otherclaims.htm
- Jones Day: EU Blocking Statute Does Not Shield Spanish Company From Defending Helms-Burton Act Lawsuit, November 2022, https://www.jonesday.com/en/insights/2022/11/eu-blocking-statute-does-not-shield-spanish-company-from-defending-helmsburton-act-laws
- Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22.11.1996, EUR-Lex, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31996R2271
- EuGH, Rs. C-124/20 (Bank Melli Iran), 21.12.2021, https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-124/20
- Prisoners Defenders: Presos políticos en Cuba, septiembre 2026, 15.10.2026, https://www.prisonersdefenders.org/2026/10/15/presos-politicos-cuba-septiembre-2026/
Alle Online-Quellen abgerufen am 3. November 2026.
