Helfen statt Blockieren

Das Thema

Was eine Blockade ist und wen sie trifft

Eine Blockade beginnt mit einem Gesetz und endet oft bei Menschen, die es nie gelesen haben. Die Woche schaut auf drei Ebenen.

01

Sanktionen mit Wirkung auf Dritte

Manche Sanktionsgesetze gelten nicht nur im eigenen Land. Sie drohen auch Firmen und Banken in anderen Staaten mit Nachteilen, wenn diese mit einem gelisteten Land oder Unternehmen Geschäfte machen. Fachleute sprechen von extraterritorialer Wirkung.

02

Überbefolgung bei Banken und in Lieferketten

Aus Vorsicht tun viele mehr, als das Recht verlangt. Banken lehnen erlaubte Zahlungen ab, Reedereien und Versicherer steigen aus, Lieferanten verlangen Erklärungen zu Herkunft und Endkunden. So bleibt auch hängen, was ausdrücklich erlaubt ist, etwa Lebensmittel, Medikamente oder humanitäre Hilfe.

03

Was das für Firmen, Schulen und Menschen heißt

Für Firmen in der EU geht es um Verträge, Haftung und gekündigte Konten. Für Schulen ist es Stoff für Wirtschaft, Politik und Ethik: Wer trägt die Kosten einer Maßnahme, die andere treffen soll? Für Menschen heißt es: Überweisungen kommen spät oder gar nicht an, Hilfe wird teurer, Waren fehlen.

Das Schutzrecht der EU

Die Abwehrverordnung 2271/96 schützt alle Unternehmen in der EU

Die Verordnung verbietet Unternehmen und Personen in der EU grundsätzlich, bestimmte fremde Sanktionsgesetze zu befolgen, die in ihrem Anhang stehen. Urteile, die auf diesen Gesetzen beruhen, werden in der EU nicht anerkannt, und wer dadurch Schaden erleidet, kann Ersatz verlangen. Wer im Einzelfall abweichen muss, kann bei der Europäischen Kommission eine Genehmigung beantragen.

Sie gilt nicht nur für Kuba. Ihr Anhang nannte von Anfang an auch US-Gesetze zu Iran und Libyen; 2018 kamen die erneuerten US-Sanktionen gegen Iran hinzu. Damit betrifft sie jede Firma in der EU, die mit Partnern in diesen Ländern handelt oder handeln möchte.

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996, ABl. L 309 vom 29.11.1996, S. 1; Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100 der Kommission vom 6. Juni 2018

Fall Bank Melli

Das Verbot gilt auch ohne Anordnung

Im Streit Bank Melli Iran gegen Telekom Deutschland entschied der Gerichtshof der Europäischen Union: Das Befolgungsverbot gilt auch dann, wenn keine US-Behörde etwas angeordnet hat. Ein Unternehmen, das einem gelisteten Kunden kündigt, kann vor Gericht darlegen müssen, dass es dabei nicht um die Befolgung der fremden Sanktionen ging. Zugleich prüfen die Gerichte, ob das Verbot das Unternehmen unverhältnismäßig belastet.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21. Dezember 2021, Rechtssache C-124/20

Jahresschwerpunkt

Schwerpunkt 2026: Kuba

Am deutlichsten zeigt sich das an Kuba. Das US-Embargo besteht seit Anfang der 1960er Jahre; das Helms-Burton-Gesetz von 1996 richtet sich ausdrücklich auch an Firmen aus Drittstaaten und war ein Anlass für die Abwehrverordnung.

Zugleich gibt es Hindernisse im Land selbst: staatliche Vorgaben für Wirtschaft und Handel, Mangel an Devisen, enge Grenzen für private Initiative und die Verfolgung von Menschen, die öffentlich widersprechen. Die Woche zeigt beides. Sie stellt dar und überlässt das Urteil dem Publikum.

Vereinte Nationen, 28. Oktober 2026

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat zum 34. Mal ein Ende des US-Embargos gegen Kuba gefordert: 130 Staaten stimmten dafür, 17 dagegen, 25 enthielten sich.

Quelle: Vereinte Nationen, Generalversammlung, 28. Oktober 2026 (press.un.org)

Amnesty International, 19. Januar 2026

Amnesty International dokumentiert Fälle von Menschen, die in Kuba aus politischen Gründen in Haft sind. Die Organisation bezeichnet die Entlassungen des Jahres 2025 als selektiv und fordert die sofortige Freilassung der Menschen, die aus politischen Gründen in Haft sind.

Quelle: Amnesty International, „Cuba: a un año de excarcelaciones selectivas, exigimos libertad inmediata para las personas presas por motivos políticos“, 19.01.2026, amnesty.org

Die kubanische Regierung spricht vom „bloqueo“, die Vereinten Nationen vom Embargo. Wir verwenden „US-Embargo“.

Überparteilich. „Helfen statt Blockieren“ ist überparteilich. Keine Partei, keine parteinahe Stiftung und keine Regierung tritt als Trägerin oder Unterstützerin auf. Hilfswerke, Kirche und Spielorte haben genau die Rolle, die bei ihnen steht: Gastgeber, Spielort oder Empfänger der Spenden. Sie vertreten damit keine politische Position.

Votum

Das Votum über den Fall des Jahres

Welcher Fall im nächsten Jahr im Mittelpunkt steht, entscheidet ein Votum. Fachleute stellen drei bis vier geprüfte Vorschläge auf. Abstimmen darf jede registrierte Person, vor Ort beim Forum oder online, eine Stimme je Person; kein Geldgeber stimmt als Geldgeber mit.

Anmeldung zum Votum per Mail: info@aciel-martinez-poll.com