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Wirken Sanktionen? Was die Forschung weiß und warum die Zahlen so weit auseinanderliegen

· Redaktion Helfen statt Blockieren

Ein Drittel, fünf Prozent oder mehr als die Hälfte: Je nach Studie gelingen Sanktionen selten oder oft. Wer nur die Kosten zeigt und nie die Ziele, ist so wenig neutral wie jemand, der nur die Ziele zeigt. Dieser Bericht stellt die wichtigsten Zählungen nebeneinander, erklärt, warum sie sich unterscheiden, und ergänzt den Stand der größten Datenbank.

1.794Sanktionsfälle von 1950 bis Ende 2025 in der Global Sanctions Data Base, Release 5GSDB, abgerufen am 3.11.2026
etwa 1/3der Fälle bis 2000 zumindest teilweise erfolgreichHufbauer, Schott, Elliott, Oegg 2007
5 von 115Fällen hielten einer Nachprüfung standPape 1997
27 bis 56 %Erfolg im Datensatz TIES, je nach DefinitionMorgan, Bapat, Kobayashi 2014

Was heißt „wirken“?

Staaten verhängen Sanktionen aus verschiedenen Gründen. Die Politikwissenschaftlerin Maria J. Debre nennt in ihrem Beitrag für die Bundeszentrale für politische Bildung neben der Verhaltensänderung des Ziellands auch die Signalwirkung, also zu zeigen, dass eine rote Linie überschritten ist, die Selbstvergewisserung gegenüber der eigenen Bevölkerung, die internationale Ächtung, etwa Russlands nach dem Angriff auf die Ukraine, und Abrüstungsziele. Eine Sanktion kann das Verhalten eines Landes nicht ändern und trotzdem ihr Ziel erreichen, wenn das Ziel ein Signal war. Studien, die nur nach Verhaltensänderung fragen, messen also nur einen Teil.

Hinzu kommt der Unterschied zwischen wirtschaftlichem Druck und politischem Ergebnis. Sanktionen können die Wirtschaft eines Landes schwer treffen, ohne dass seine Regierung nachgibt. Nach dem Arbeitspapier zu Release 4 fiel der Handel Russlands mit den sanktionierenden Staaten nach 2022 im Mittel um rund 24 Prozent stärker als mit anderen Staaten, weil China, Indien und die Türkei einsprangen; das steht im Leitartikel „Wer blockiert wen“. Ob das den Krieg verkürzt, ist eine andere Frage.

Drei Zählungen, drei Ergebnisse

Hufbauer und Mitautoren. Die Sammlung von Gary Clyde Hufbauer, Jeffrey Schott, Kimberly Ann Elliott und Barbara Oegg am Peterson Institute in Washington wertet etwa ein Drittel der Fälle bis 2000 als zumindest teilweise erfolgreich. Sie zählt auch Teilerfolge.

Pape. Der Politikwissenschaftler Robert Pape prüfte 1997 dieselben Fälle nach strengeren Maßstäben nach. Er erkannte nur 5 von 115 Fällen an.

TIES. Der Datensatz Threat and Imposition of Economic Sanctions von T. Clifton Morgan, Navin Bapat und Yoshiharu Kobayashi enthält auch Fälle, in denen Sanktionen nur angedroht wurden. Je nach Definition liegt der Erfolg dort zwischen 27 und 56 Prozent. Weil TIES auch Drohungen erfasst, zählt es Fälle mit, die in anderen Sammlungen fehlen, weil die Sanktion nie verhängt wurde.

Wie oft Sanktionen als erfolgreich gelten

Anteil erfolgreicher Fälle in Prozent. Punkt: einzelner Wert; Balken: Spanne je nach Definition.

0 %20 %40 %60 %Hufbauer u. a. 2007Pape 1997TIES 2014
StudieErfolgsquote
Hufbauer u. a. 2007etwa ein Drittel (Fälle bis 2000)
Pape 19975 von 115, rund 4 Prozent
TIES 201427 bis 56 Prozent je nach Definition

Quellen: Hufbauer, Schott, Elliott, Oegg, Economic Sanctions Reconsidered, 3. Aufl. 2007; Pape 1997 und TIES nach Leng, Economic Statecraft, Kap. 3; abgerufen am 3.11.2026.

Die größte Datenbank: GSDB Release 5

Die Global Sanctions Data Base wird von der Drexel University in Philadelphia, der Hochschule Konstanz und dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung betrieben. Release 5 erweitert sie bis Ende 2025 auf 1.794 Fälle; gegenüber Release 4 mit 1.547 Fällen bis 2023 kamen 283 hinzu, 36 wurden nach Prüfung gestrichen. Für jedes politische Ziel eines Falls vergibt die Datenbank eine von fünf Bewertungen: voller Erfolg, Teilerfolg, Verhandlungslösung, Misserfolg oder noch offen.

Die Autoren der ersten Ausgabe, Gabriel Felbermayr und Mitautoren, schrieben 2020, die Erfolgsquote sei bis 1995 gestiegen und seitdem gefallen. Im Arbeitspapier zu Release 4 von 2025 nennen sie die Frage nach dem Erfolg ein offenes Forschungsfeld und stellen fest, dass der Anteil noch laufender Sanktionen in den letzten Jahren so hoch ist wie nie. Das heißt: Viele Sanktionen werden verhängt und kaum aufgehoben, ob sie erfolgreich sind oder nicht.

Die Daten gibt die GSDB nur auf Antrag heraus und verbietet die Weitergabe. Diese Website zeigt deshalb keine eigene Auswertung von Release 5. Die Zeitreihe „Wer sanktioniert seit wann mehr?“ beruht auf den veröffentlichten Grafiken von Release 4; ihre Jahreswerte zu aktiven Fällen reichen bis 2023.

Wann Sanktionen eher gelingen

Debre fasst den Forschungsstand so zusammen: Entscheidend ist die Fähigkeit, dem Zielland hohe Kosten aufzuerlegen. Die Aussichten steigen, wenn Forderungen präzise und Ziele klar sind; sind viele Staaten beteiligt, findet das Zielland schwerer Partner, die einspringen. Aber auch teure Sanktionen scheitern, wenn die Regierung des Ziellands die Erzählung kontrolliert. Als Fälle, in denen Sanktionen ihre Ziele verfehlt haben, nennt sie Kuba, den Irak unter Saddam Hussein und Simbabwe. Gezielte Sanktionen können zudem Repression, Korruption und Schattenwirtschaft verstärken.

Was Befürworter sagen

Sanktionen sind oft das einzige Mittel zwischen Worten und Waffen. Auch ohne Verhaltensänderung können sie Mittel entziehen, etwa für Waffenprogramme, ein Signal setzen und Verbündete binden. Schon die Drohung wirkt in vielen Fällen.

Was Kritiker sagen

Die meisten Sanktionen erreichen ihre erklärten Ziele nicht, dauern aber jahrzehntelang und treffen Menschen, die nichts entschieden haben. Gezielte Sanktionen schonen die Bevölkerung weniger, als versprochen; die Zahl laufender Fälle wächst, weil kaum eine endet.

Kuba als Fall

Das US-Embargo gegen Kuba besteht in umfassender Form seit Anfang der 1960er Jahre. Sein erklärtes Ziel, einen politischen Wandel in Kuba, hat es nicht erreicht; Debre zählt Kuba zu den gescheiterten Fällen. Befürworter des Embargos verweisen auf die Lage der Menschenrechte: Prisoners Defenders zählte im September 2026 1.351 politische Gefangene. Kritiker verweisen auf die Folgen für die Versorgung und darauf, dass die Generalversammlung das Embargo am 28. Oktober 2026 zum 34. Mal mehrheitlich abgelehnt hat. Beide Hälften stehen in „Kuba: Menschenrechte und politische Gefangene“.

Dieser Artikel ist eine Information und keine Rechtsberatung. Er stützt sich auf die genannten Quellen; wo Fachleute streiten, nennt er die Positionen mit ihren Trägern. „Helfen statt Blockieren“ ist überparteilich.

Quellen

Alle Online-Quellen abgerufen am 3. November 2026.

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