Lebensmittel und Medikamente für Kuba sind nach US-Recht ausgenommen. Trotzdem kommen sie oft nicht an. Der Grund ist selten ein Verbot, häufig die Vorsicht.
Eine Ausnahme, die nicht ausnimmt
Seit dem Trade Sanctions Reform and Export Enhancement Act von 2000 sind Agrargüter, Arzneimittel und Medizinprodukte vom Embargo ausgenommen. Die Ausnahme hat Bedingungen: Lizenzen gelten je ein Jahr, bezahlt wird im Voraus oder über das Akkreditiv einer Bank in einem Drittland, eine US-Finanzierung ist verboten. Für viele Güter braucht es zusätzlich eine Genehmigung des US-Handelsministeriums mit eigenen Fristen. Jede Bedingung ist für sich zu bewältigen. Zusammen schrecken sie ab.
Vier Riegel an einer offenen Tür
Lizenz, Zahlung, Furcht der Banken und Herkunft der Bauteile greifen ineinander. Eine Zahlung über Grenzen läuft über Korrespondenzbanken; erscheint in den Daten das Wort Kuba, schlagen automatische Prüfsysteme an, und viele Institute lehnen ab, weil der Ertrag eines einzelnen Geschäfts in keinem Verhältnis zum Risiko steht. Die erneute Einstufung Kubas als Staat, der den Terrorismus unterstützt, verstärkte diese Furcht 2021. Und viele Medizingeräte enthalten Bauteile oder Software aus den USA, die auch ein Lieferant aus einem Drittland nicht ohne Weiteres nach Kuba geben darf.
Was Aufsicht und Vereinte Nationen sagen
Die Europäische Bankenaufsicht warnte am 5. Januar 2022, ungerechtfertigtes De-risking könne rechtmäßige Kunden vom Finanzsystem ausschließen. Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan berichtete nach ihrem Besuch in Kuba im November 2025, die Furcht vor hohen Strafen halte Firmen fern, selbst wenn Lizenzen bestehen. Wie teuer Vorsicht ist, zeigt eine Studie von LexisNexis Risk Solutions aus dem Jahr 2023: Die Einhaltung der Regeln gegen Finanzkriminalität kostete Finanzinstitute weltweit 206,1 Milliarden US-Dollar.
Der Schaden läuft in zwei Richtungen
Die eine Richtung ist bekannt: Kuba kommt schwerer an Medikamente, Ersatzteile, Reagenzien und Finanzierung. Die andere wird oft übersehen. Kubanische Forschung hat Mittel wie den Lungenkrebs-Impfstoff CIMAvax-EGF und das Wundheilmittel Heberprot-P hervorgebracht; der reguläre Zugang dazu war Kranken in den USA über Jahre versperrt. Die Zahlen behandelter Patienten schwanken je nach Quelle stark, von rund 165.000 bis über 400.000 bei Heberprot-P. Deshalb nennt das Arbeitspapier nur die Größenordnung.
Was nicht dem Embargo zuzurechnen ist
Nicht jede leere Apotheke ist eine Folge von außen. Zentrale Planung, knappe Devisen und Mängel der Verwaltung verursachen eigene Engpässe. Die richtige Frage lautet, welcher Teil des Mangels verschwände, wenn die Reibung entfiele, und welcher bliebe.
Und in der EU?
Für Unternehmen in der EU ist vorauseilendes Befolgen der gelisteten US-Gesetze nicht nur vorsichtig, sondern verboten: So hat der Gerichtshof der EU das Befolgungsverbot der Abwehrverordnung im Urteil Bank Melli ausgelegt. Erlaubtes abzulehnen kann also selbst ein Rechtsverstoß sein.
Quellen
- Trade Sanctions Reform and Export Enhancement Act of 2000, Title IX Public Law 106-387; 31 CFR Part 515
- Europäische Bankenaufsicht (EBA), Stellungnahme zum De-risking, Pressemitteilung vom 5.1.2022 (EBA/Op/2022/01)
- OHCHR, Erklärung der Sonderberichterstatterin Alena Douhan zum Abschluss ihres Kuba-Besuchs, November 2025 (Bericht Devdiscourse, 24.11.2025)
- LexisNexis Risk Solutions, „True Cost of Financial Crime Compliance“, Pressemitteilung vom 26.9.2023
- Flores Vega u. a., Journal of Cancer (2023), doi:10.7150/jca.67189
- EuGH, Urteil vom 21.12.2021, C-124/20, Bank Melli Iran
abgerufen am 2. November 2026
