In Kuba gibt es nach Angaben der Regierung 15.200 private Klein- und Mittelbetriebe. Sie kaufen im Ausland Lebensmittel, Baustoffe und Ersatzteile. Die Ausfuhren der EU nach Kuba sind dagegen seit 2015 um mehr als zwei Fünftel gesunken. Was den erlaubten Handel bremst, liegt außerhalb und innerhalb Kubas.
Ein neuer Kundenkreis
Seit 2021 genehmigt Kuba private kleine und mittlere Unternehmen, auf Spanisch mipymes. Im Juli 2024 meldete das Wirtschaftsministerium 11.046 genehmigte private Betriebe. Im Juli 2026 nannten Behördenvertreter 15.200 private mipymes unter insgesamt 23.172 Wirtschaftseinheiten. Diese Betriebe sind Käufer: Im ersten Halbjahr 2024 importierten private Wirtschaftsformen nach Angaben des Ministeriums Waren für rund 900 Millionen US-Dollar, vor allem Lebensmittel und Getränke.
Was Europa liefert
Auf diese Nachfrage trifft ein Angebot, das schrumpft. 2015 lieferte die EU Waren für 2.139,6 Millionen Euro nach Kuba, 2025 noch für 1.191,4 Millionen Euro, 44,3 Prozent weniger. Spanien lieferte 2025 Waren für 686,5 Millionen Euro (2015: 964,2), Deutschland für 98,3 Millionen Euro (2015: 255,5). Die Daten zeigen den Rückgang, nicht seinen Grund.
Europäische Union mit 27 Mitgliedstaaten, Millionen Euro je Jahr.
| Jahr | Millionen Euro |
|---|---|
| 2015 | 2.140 |
| 2016 | 2.015 |
| 2017 | 2.062 |
| 2018 | 2.160 |
| 2019 | 2.109 |
| 2020 | 1.467 |
| 2021 | 1.348 |
| 2022 | 1.580 |
| 2023 | 1.649 |
| 2024 | 1.488 |
| 2025 | 1.191 |
Auswertung: Helfen statt Blockieren. Daten: Eurostat Comext, DS-045409, Stand 16.10.2026, abgerufen am 3.11.2026.
Die Hürde von außen
Für Unternehmen aus der EU ist der Handel mit Kuba nach EU-Recht erlaubt. Die Abwehrverordnung von 1996 verbietet sogar, dem US-Gesetz Helms-Burton Folge zu leisten (mehr dazu). Das US-Embargo wirkt trotzdem, vor allem über Banken. Die Europäische Bankenaufsicht hielt 2022 fest, dass Banken mit Dollar-Verrechnung angeben, mit Personen und Firmen auf US-Sanktionslisten keine Geschäfte machen zu können, auch wenn diese Listen von denen der EU abweichen.
Seit dem 20. Januar 2025 führen die USA Kuba wieder als Staat, der den Terrorismus unterstützt; die vorige Regierung hatte das Land sechs Tage zuvor von der Liste genommen. Selbst die erlaubten Agrarlieferungen aus den USA müssen im Voraus bezahlt oder über eine Bank in einem Drittstaat finanziert werden. Was die USA 2026 zusätzlich beschlossen haben, beschreibt der Artikel „Kuba 2026: Embargo und Hindernisse im Land“.
Was den Handel mit kubanischen Privatfirmen bremst. Antippen zeigt die Quelle.
Skizze: Helfen statt Blockieren, Quellen siehe unten.
Die Hürde im Land
Ein Teil der Hürden ist hausgemacht, und die Regierung hat das 2026 selbst gezeigt, indem sie sie lockerte. Im Juni 2026 kündigte sie ein Paket von 176 Maßnahmen an. Nach Angaben von Behördenvertreterinnen und Behördenvertretern vom Juli 2026 entfällt die Grenze von 100 Beschäftigten für private Firmen; sie dürfen nun direkt importieren, eine Gründung soll in etwa 20 Tagen genehmigt sein, und mehr als 62 Prozent der bisher für Private verbotenen Tätigkeiten werden freigegeben oder gelockert. Ministerpräsident Manuel Marrero kündigte im Juni an, dass nichtstaatliche Betriebe Bargeld in Devisen auf Konten in derselben Währung einzahlen dürfen, wenn sie die legale Herkunft angeben.
Wie schnell das umgesetzt wird, ist offen. Zur ganzen Wahrheit gehört auch: In Kuba sind Menschen aus politischen Gründen in Haft. Amnesty International nannte die Freilassungen des Jahres 2025 im Januar 2026 selektiv und forderte die sofortige Freilassung aller, die aus politischen Gründen festgehalten werden.
Beide Hürden zugleich sehen
Das US-Embargo und das Versagen der kubanischen Führung sind zwei Ursachen mit verschiedener Herkunft. Die eine wird in Washington entschieden, die andere in Havanna. Wer nur eine nennt, erklärt die Lage zur Hälfte. Für europäische Händler heißt das: Die eine Hürde lässt sich mit sauberer Prüfung und dem Schutz des EU-Rechts verkleinern, die andere nur in Kuba selbst.
Was das für Händler heißt
- Der Handel ist nach EU-Recht erlaubt; zu prüfen sind wie überall die EU-Listen und die Güterlisten.
- Zahlungen in Euro über Banken ohne Bezug zum US-Dollar haben weniger Berührung mit US-Recht.
- Wer durch US-Recht in seinen Interessen berührt wird, muss nach der Abwehrverordnung die Europäische Kommission binnen 30 Tagen unterrichten.
- Für Fragen zu EU-Sanktionen gibt es den kostenlosen EU Sanctions Helpdesk. Wie eine Zahlung hängen bleibt, erklärt der Beitrag „Warum eine erlaubte Zahlung hängen bleibt“.
Dieser Beitrag ist eine Information und keine Rechtsberatung. Er gibt die Sicht des Autors wieder. „Helfen statt Blockieren“ ist überparteilich.
Quellen
- EFE, „Cuba expone el alcance de sus reformas económicas …“, 8.7.2026 (veröffentlicht bei Infobae), https://www.infobae.com/america/agencias/2026/07/09/cuba-expone-el-alcance-de-sus-reformas-economicas-para-las-empresas-estatales-y-privadas/
- EFE, „Las pymes privadas aprobadas en Cuba desde 2021 superan las 11.000, según el Gobierno“, 17.7.2024 (veröffentlicht bei Swissinfo), https://www.swissinfo.ch/spa/las-pymes-privadas-aprobadas-en-cuba-desde-2021-superan-las-11.000%2C-seg%C3%BAn-el-gobierno/84144338
- CiberCuba, Bericht über die Ankündigungen von Ministerpräsident Manuel Marrero vor der Nationalversammlung, 19.6.2026, https://en.cibercuba.com/noticias/2026-06-19-u1-e43231-s27061-nid332803-empresas-menos-limites-nuevas-reglas-sector-privado
- Eigene Auswertung: Eurostat Comext DS-045409, Ausfuhren nach Kuba, Stand 16.10.2026 (daten/ergebnis_kuba_jahr.csv), https://ec.europa.eu/eurostat/api/comext/dissemination/statistics/1.0/data/DS-045409
- Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22.11.1996 (Abwehrverordnung), Artikel 2 und 5, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/1996/2271/oj
- EBA, Bericht zum De-risking (Anhang zu EBA/Op/2022/01), 5.1.2022, https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-alerts-detrimental-impact-unwarranted-de-risking-and
- US-Finanzministerium, OFAC, FAQ 767 zu Zahlungsbedingungen für Agrarexporte nach Kuba, https://ofac.treasury.gov/faqs/767
- The White House (Archiv), „Certification of Rescission of Cuba’s Designation as a State Sponsor of Terrorism“, 14.1.2025, https://bidenwhitehouse.archives.gov/briefing-room/presidential-actions/2025/01/14/certification-of-rescission-of-cubas-designation-as-a-state-sponsor-of-terrorism
- AFP, „Trump reinstates Cuba on state sponsor of terror list“, 21.1.2025 (veröffentlicht bei Philstar), https://www.philstar.com/world/2025/01/21/2415825/trump-reinstates-cuba-state-sponsor-terror-list
- Amnesty International, „Cuba: a un año de excarcelaciones selectivas …“, Januar 2026, https://www.amnesty.org/es/latest/news/2026/01/cuba-a-un-ano-de-excarcelaciones-selectivas-exigimos-libertad-inmediata-para-las-personas-presas-por-motivos-politicos/
- Europäische Kommission, Meldung vom 11.6.2025 zum EU Sanctions Helpdesk, https://finance.ec.europa.eu/news/sanctions-implementation-2025-06-11_en
Alle Online-Quellen abgerufen am 3. November 2026.
