Die Rechnung ist bezahlt, das Geld kommt nicht an. Oft steckt dahinter kein Verbot, sondern eine Prüfung, die anschlägt, oder eine Bank, die lieber ablehnt als prüft. So sieht der Weg einer Zahlung und einer Ware durch die Sanktionsprüfung aus, und an diesen Stellen stockt er.
Zwei Wege, die zusammengehören
Ein Geschäft über Grenzen hat zwei Wege: den der Ware und den des Geldes. Beide laufen durch Prüfungen. Manche sind Pflicht, weil die EU oder die Vereinten Nationen Sanktionen beschlossen haben. Andere beruhen auf der Geschäftspolitik einer Bank. Für den Händler sehen beide gleich aus: Es geht nicht weiter.
Fünf Stationen, drei typische Haltepunkte. Antippen oder mit der Tabulatortaste ansteuern zeigt Einzelheiten.
Skizze: Helfen statt Blockieren, nach EBA (2022) und Deutscher Bundesbank (FAQ Finanzsanktionen, Stand Juni 2026).
Was Pflicht ist
EU-Finanzsanktionen verbieten, gelisteten Personen und Firmen Gelder bereitzustellen. In Deutschland setzt die Deutsche Bundesbank diese Sanktionen um, soweit es um Gelder geht. Ihr Servicezentrum Finanzsanktionen in München nimmt Meldungen entgegen und erteilt Ausnahmegenehmigungen, wo eine Verordnung sie vorsieht. Für Waren, Dienstleistungen und Investitionen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Was Vorsicht ist
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat 2022 untersucht, wen Banken in der EU abweisen. Sie fand De-risking in der ganzen EU. Betroffen sind unter anderem Zahlungs- und E-Geld-Institute, gemeinnützige Organisationen, Asylsuchende aus Ländern mit hohem Risiko und Unternehmen mit viel Bargeld; als Beispiele nennt der Bericht Autohändler, Friseure und Cafés. Banken mit Dollar-Verrechnung gaben an, mit Personen und Firmen auf US-Sanktionslisten keine Geschäfte machen zu können, auch wenn diese Listen von denen der EU oder der UN abweichen.
Die EBA bewertet das deutlich: Wer eine ganze Kundengruppe ablehnt, ohne das Risiko des einzelnen Kunden zu prüfen, betreibt ungerechtfertigtes De-risking. Das kann ein Zeichen für schlechtes Risikomanagement sein und das Recht von Verbrauchern auf ein Basiskonto verletzen. Seit Oktober 2023 gelten Leitlinien der EBA, die festlegen, was eine Bank tun muss, bevor sie einen Kunden ablehnt. Für Basiskonten nennen sie mildere Mittel, etwa Grenzen für Beträge und für Überweisungen in Drittstaaten.
Ein Unterschied, der zählt
Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben Anspruch auf ein Basiskonto (§ 31 Zahlungskontengesetz). Lehnt eine Bank ab, können sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen (§ 48). Für Unternehmen gibt es diesen Anspruch nicht. Ein Händler, dem gekündigt wird, muss eine andere Bank finden.
Der zweite Weg: die Ware
Bevor Geld fließt, muss die Ware ausgeführt werden dürfen. Die Prüfung folgt sechs Fragen. Für Güter mit doppeltem Verwendungszweck gilt die Verordnung (EU) 2021/821. Für Waren nach Russland verlangt Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 seit dem 20. März 2024 bei bestimmten Gütern eine Vertragsklausel, die die Wiederausfuhr nach Russland verbietet; Partnerländer wie die USA, Japan, das Vereinigte Königreich und die Schweiz sind davon ausgenommen.
Sechs Fragen vor der Ausfuhr. Rot markiert, wo ein Geschäft halten kann.
Skizze: Helfen statt Blockieren, nach Verordnung (EU) 2021/821, Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und GTAI.
Wo es am häufigsten hakt
- Ein Name ähnelt einem gelisteten Namen, und der Bank fehlen Angaben, um das auszuschließen.
- Der Verwendungszweck nennt ein Land oder ein Wort, das einen Filter auslöst, ohne dass ein Verbot vorliegt.
- Die Zahlung läuft in US-Dollar und damit über eine Bank, die US-Recht folgt.
- Die Bank prüft nicht das einzelne Geschäft, sondern hat für ein Land oder eine Branche entschieden, gar nicht mehr tätig zu werden.
Wie das bei Kuba aussieht, wo das US-Embargo und das Versagen der kubanischen Führung, bis hin zu politischen Gefangenen, zusammenkommen, beschreibt der Beitrag „Kubas Privatfirmen“. Was Händler vorbeugend tun können, steht im Vorschlag „Die Handelsmappe“.
Hilfe, die nichts kostet
Die Europäische Kommission betreibt den EU Sanctions Helpdesk für Unternehmen, vor allem kleine und mittlere. Er prüft auf Anfrage, ob ein Geschäft unter EU-Sanktionen fällt, antwortet nach Angaben der Kommission binnen zwei Arbeitstagen, und alle Leistungen sind kostenlos.
Dieser Beitrag ist eine Information und keine Rechtsberatung. Er gibt die Sicht des Autors wieder. „Helfen statt Blockieren“ ist überparteilich.
Quellen
- Europäische Bankenaufsicht (EBA), Stellungnahme und Bericht zum De-risking, EBA/Op/2022/01, 5.1.2022, https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-alerts-detrimental-impact-unwarranted-de-risking-and
- EBA, Faktenblatt „The EBA’s work on de-risking“, 2024 (Geltung der Leitlinien seit 3.10.2023), https://eba.europa.eu/sites/default/files/2024-03/8776a611-da86-43f4-9165-8e08054e7dac/EBA%202023.5788-07156%20De-risking%20Factsheet%20proof5.pdf
- EBA, Leitlinien EBA/GL/2023/04 zum Zugang zu Finanzdienstleistungen, 31.3.2023, https://www.eba.europa.eu/eba-issues-guidelines-challenge-unwarranted-de-risking-and-safeguard-access-financial-services
- Deutsche Bundesbank, Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzsanktionen, Stand Juni 2026, Frage A.4, https://www.bundesbank.de/resource/blob/886614/4355fc5861c5d6817567b440e737fad1/472B63F073F071307366337C94F8C870/faq-finanzsanktionen-data.pdf
- Zahlungskontengesetz, § 31 und § 48, https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__31.html
- Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung), https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj
- CMS, „Obligation to include a ‚No Russia clause‘ in supply agreements“ (Artikel 12g VO 833/2014), https://cms.law/en/deu/legal-updates/obligation-to-include-a-no-russia-clause-in-supply-agreements
- Germany Trade and Invest (GTAI), „Exportkontrolle und Compliance“ (Auskunft zur Güterliste), https://www.gtai.de/de/trade/eu/zoll/exportkontrolle-und-compliance-574574
- Europäische Kommission, Meldung vom 11.6.2025 zum EU Sanctions Helpdesk, https://finance.ec.europa.eu/news/sanctions-implementation-2025-06-11_en
- EU Sanctions Helpdesk, https://eu-sanctions-compliance-helpdesk.europa.eu/index_en
Alle Online-Quellen abgerufen am 3. November 2026.
