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Humanitäre Hilfe und Hilfsorganisationen

· Redaktion Helfen statt Blockieren

Für Hilfsorganisationen hat sich die Rechtslage seit 2022 deutlich verbessert. Das größte Hindernis ist heute oft nicht das Verbot, sondern der Weg des Geldes: Banken, die erlaubte Zahlungen trotzdem ablehnen.

Was blockiert ist

  • Afghanistan: Vor der humanitären Ausnahme der UN vom Dezember 2021 fürchteten Banken, mit humanitären Überweisungen gegen nationales Recht oder US-Sanktionen zu verstoßen1.

Was ausdrücklich erlaubt ist

  • UN: Die Resolution 2664 vom 9.12.2022 stellt klar, dass Mittel und Leistungen für humanitäre Hilfe und Grundbedürfnisse nicht unter die Vermögenssperren der UN fallen. 14 Staaten stimmten dafür, Indien enthielt sich2.
  • UN: Mit der Resolution 2761 vom 6.12.2024 gilt die Ausnahme auch im Regime gegen ISIL und Al-Qaida unbefristet34.
  • EU: Mit der Verordnung 2023/331 vom 14.2.2023 übernahm die EU diese Ausnahme in ihre Regime, die UN-Listen umsetzen5.
  • EU: Am 19.2.2024 führte der Rat eine humanitäre Ausnahme auch im EU-Rahmen gegen Terrorismus ein, zunächst für zwölf Monate6.
  • USA: Am 20.12.2022 erteilte das Finanzministerium Generallizenzen in Programmen, die bis dahin keine humanitäre Ausnahme hatten, unter anderem für Agrargüter, Medikamente und Medizinprodukte7.
  • EU: Die Kommission veröffentlichte am 30.6.2022 eine allgemeine Leitlinie zur humanitären Hilfe unter EU-Sanktionen8.

Was trotzdem nicht ankommt

  • Afghanistan: Auch nach der Ausnahme vom Dezember 2021 nahmen nur wenige Banken Überweisungen an. Eine Vertreterin von InterAction sagte, sie wollten sich einfach nicht beteiligen1.
  • Kuba: Nach dem Hurrikan Melissa erhielt Kuba nach Angaben an Douhan 20- bis 25-mal weniger Mittel als Jamaika9.

Belegte Beispiele

  • SyrienNach den Erdbeben vom 6.2.2023 erteilten die USA am 9.2.2023 die Generallizenz 23 für 180 Tage10; die EU veröffentlichte am 16.5.2023 Fragen und Antworten zu ihrer Ausnahme11.
  • USAZwei Drittel der befragten US-Hilfsorganisationen hatten 2017 Probleme mit Banken12.
  • WeltweitDer Norwegische Flüchtlingsrat schrieb zum ersten Jahrestag, die Resolution 2664 habe ihm erlaubt, Menschen effizienter, wirksamer und sicherer zu helfen13.

Gegenstimmen: Warum Staaten Sanktionen verhängen

  • Indien enthielt sich 2022 bei der Resolution 2664 mit der Sorge, terroristische Gruppen könnten die Ausnahme missbrauchen2.
  • UN: Die Ausnahme hebt die Listen nicht auf. Die Sanktionen gegen ISIL und Al-Qaida bleiben bestehen; Resolution 2761 sichert nur die humanitäre Ausnahme darin dauerhaft4.

Zahlen mit dem Zusatz „nach Angaben“ stammen nicht aus eigener Messung der zitierten Stelle, sondern aus Informationen, die ihr vorgelegt wurden.

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Quellen

  1. Devex (David Ainsworth), „Sanctions and banks make it a struggle to get money into Afghanistan“, 17.1.2022. https://www.devex.com/news/sanctions-and-banks-make-it-a-struggle-to-get-money-into-afghanistan-102448
  2. UN-Sicherheitsrat, Pressemitteilung SC/15134 (9214. Sitzung), Bericht über die Annahme der Resolution 2664 (2022), 9.12.2022. https://press.un.org/en/node/311942
  3. UN-Sicherheitsrat, Pressemitteilung SC/15924 (9802. Sitzung), Bericht über die Annahme der Resolution 2761 (2024), 6.12.2024. https://press.un.org/en/2024/sc15924.doc.htm
  4. IPI Global Observatory, „An Indefinite Humanitarian Carve-out for the ISIL/al-Qaida UN Sanctions Regime: What it Means and What Comes Next“, Dezember 2024. https://theglobalobservatory.org/2024/12/resolution2761-indefinite-humanitarian-carveout-un-sanctions-regime/
  5. Rat der EU, Verordnung (EU) 2023/331 vom 14.2.2023 zur Änderung bestimmter Verordnungen über restriktive Maßnahmen zwecks Aufnahme einer humanitären Ausnahme, ABl. L 47 vom 15.2.2023, S. 1, 14.2.2023. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/331/oj
  6. Rat der EU, Pressemitteilung, wiedergegeben von ieu-monitoring, „Humanitarian action: EU introduces further exception to sanctions“, 19.2.2024. https://ieu-monitoring.com/editorial/humanitarian-action-eu-introduces-further-exception-to-sanctions/428749/
  7. US-Finanzministerium, Pressemitteilung JY1175, „Treasury Implements Historic Humanitarian Sanctions Exceptions“, 20.12.2022. https://home.treasury.gov/news/press-releases/jy1175
  8. Europäische Kommission, „Commission Guidance Note on the provision of humanitarian aid in compliance with EU restrictive measures (sanctions)“, 30.6.2022. https://commission.europa.eu/system/files/2022-06/220630-humanitarian-aid-guidance-note_en.pdf
  9. OHCHR, Sonderberichterstatterin Alena Douhan, Vorläufige Ergebnisse des Besuchs in Kuba, Erklärung zum Abschluss der Reise vom 11. bis 21.11.2025, 21.11.2025. Viele Zahlen dort mit dem Zusatz „reportedly“, also nach Angaben, die ihr vorgelegt wurden. https://www.ecoi.net/en/file/local/2133521/20251121-eom-stm-cuba-sr-negative-impact-unilateral-en.pdf
  10. US-Finanzministerium, Pressemitteilung JY1261, „Treasury Issues Syria General License 23 To Aid In Earthquake Disaster Relief Efforts“, 9.2.2023. https://home.treasury.gov/news/press-releases/jy1261
  11. Europäische Kommission (Finanzdienstleistungen), „Humanitarian assistance in environments subject to EU sanctions“, 3.11.2026. Übersicht mit Leitlinien, u. a. FAQ zu Russland (7.2.2023) und zum Erdbeben in Syrien (16.5.2023). https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/humanitarian-assistance-environments-subject-eu-sanctions_en
  12. Devex (Sophie Edwards), zur Umfrage des Charity & Security Network, „De-risking is causing significant banking problems for two-thirds of US nonprofits“, 14.2.2017. https://www.devex.com/news/derisking-is-causing-significant-banking-problems-for-two-thirds-of-us-nonprofits-89631
  13. Norwegian Refugee Council, Erklärung zum ersten Jahrestag der Resolution 2664, 15.12.2023. https://www.nrc.no/news/2024/december/un-security-council-humanitarian-exemption-to-sanctions

Alle Online-Quellen abgerufen am 3. November 2026.

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